Mitten im Verkehr
Als Fußgänger: Schritt für Schritt üben

- Erklären Sie Ihrem Kind das richtige Verhalten (z. B. beim Überqueren einer Straße). Tipp: Übernehmen Sie anschließend spielerisch die Rolle des Kindes. Jetzt erklärt es Ihnen, was Sie tun sollen. Und Sie machen mit!
- Machen Sie Ihrem Kind das richtige Verhalten vor.
- Jetzt nehmen Sie Ihr Kind an die Hand und üben noch einmal gemeinsam.
- Nun übt das Kind die Situation allein – mit Ihnen in der Nähe!
- Beobachten Sie Ihr Kind regelmäßig – so können Sie loben und kleine Fehler ansprechen.
- Lassen Sie sich hin und wieder führen – und prüfen Sie dabei, wie sicher Ihr Kind schon ist.
Kinder und Fahrrad
Wussten Sie das?
- Auf dem Fahrrad oder im Anhänger dürfen Kinder nur bis zum siebten Lebensjahr mitfahren.
- Crash-Tests haben bewiesen, dass Fahrradanhänger sicherer sind als Kindersitze auf dem Rad.
- Kinder unter 7 Jahren dürfen nur von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden.
- Geprüfte Kindersitze verwenden.
- leinen Fahrgast anschnallen, auch Füße sicher unterbringen
- Helm auf!
- Die Mitnahme auf dem Gepäckträger oder der Querstange ist verboten.
- Radverkleidung oder ähnlich wirksamer Schutz, damit die Kinderfüße nicht in die Speichen geraten können.
- Kind immer zuerst aus dem Fahrradsitz herausnehmen, bevor das Fahrrad abgestellt wird.
- In Fahrradanhängern dürfen maximal zwei Kinder unter 8 Jahren in geeigneten Sitzen oder Rückhaltesystemen befördert werden
Wenn Ihre Kinder schon allein losfahren: Kinder unter 8 Jahren nur auf dem Gehweg!
Bis zehn Jahre dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren - danach müssen sie auf die Straße.
Gut zu wissen: Fremde Kinder mitnehmen
Gerade für Mütter bedeutet es eine echte Entlastung, wenn sie nicht jede Fahrt selbst übernehmen müssen. Freunde, Verwandte, Bekannte, Nachbarn sind wertvolle „Aushilfsfahrer“, wenn sie ein paar Dinge beachten:
Abstimmen
Nehmen Sie fremde Kinder nur mit, wenn Sie das mit den Erziehungsberechtigten abgestimmt haben.
Klare Absprachen treffen
Wer bringt wann das Kind wohin?
Sichern
Kind-, alters-, größengerecht!
Maximale Passagierzahl
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Verantwortung beim Fahrer
Für Fahrgemeinschaften, beispielsweise die abwechselnde Fahrt zu Kindergarten, Schule, Sport und Hobby, gelten keine Sonderregelungen. Grundsätzlich gilt: Der Fahrzeugführer trägt die Verantwortung für den sicheren und zulässigen Transport.











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